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AG Dortmund, 30.08.2016 - 802 Js 394/17 |
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Verfahrensgang
- AG Dortmund, 30.08.2016 - 802 Js 394/17
- LG Dortmund, 24.11.2016 - 802 Js 394/16
- OLG Hamm, 11.04.2017 - 2 Ausl 50/17
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 11.04.2017 - 2 Ausl 50/17
Zulässigkeit der weiteren Vollstreckung einer Haftstrafe in Polen
Die weitere Vollstreckung des noch nicht verbüßten oder durch Anrechnung von Haftzeiten erledigten Strafrestes der gegen den polnischen Staatsangehörigen X, geboren am ##.##.1987 in Q/Polen, mit Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 30.08.2016 ( Az.: 760 Ls 802 Js 394/17- 46/16) in Verbindung mit dem Urteil des Landgerichts Dortmund vom 24.11.2016 (Az.: 47 Ns 802 Js 394/16 - 131/16), rechtskräftig seit dem 02.12.2016, verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten in Polen wird für zulässig erklärt.